Wahl Exekutive & Referate 2023

Der Studierendenrat wählt auf seiner Sitzung am 16.10. die Exekutive (Vorsitzende und das Finanzreferat) sowie das Referat für Öffentlichkeitsarbeit, das Referat für Studium & Lehre, das Referat für Soziales und Gleichstellung und das Referat für Umwelt und Politische Bildung neu.

Die Amtszeit ist an die Amtszeit des Studierendenrats gekoppelt und beginnt direkt nach der Wahl und endet mit der Neuwahl im WiSe 2024.

Bewerbung an: ga[at]stura-tuebingen.de
Deine Bewerbungsunterlagen sind öffentlich. Ansprechpartner ist der Geschäftsführende Ausschuss  (unter der obigen Mail zu erreichen).

Hier findet ihr weitere Infos zu den Ämtern:

Referate

1. Referat für Öffentlichkeitsarbeit (2 Personen)
2. Referat für Studium & Lehre (2 Personen)
3. Referat für Soziales und Gleichstellung (2 Personen)
4. Referat für Umwelt und Politische Bildung (2 Personen)

Die Referent*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 250 € pro Monat pro Person.

Aufgaben aller Referate:

  • Referate sollen für eine stärkere Verankerung und regelmäßigere Tätigkeit der VS in ihren jeweiligen Bereichen sorgen.
  • Das Referat berichtet dem Studierendenrat über seine Arbeit und ist gegenüber dem StuRa rechenschaftspflichtig und gegenüber von Mitgliedern eines Arbeitskreises auskunftspflichtig.
  • regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen stattfindende Sprechstunde oder Teilnahme an einer AK-Sitzung
  • Unterstützung laufender Projekte und Serviceangebote der VS im jeweiligen Bereich, Ansprechperson für Mitarbeiter*innen der VS in ihrem Bereich
  • Vernetzung und Unterstützung von Arbeitskreisen
  • Anlegen von Kontaktlisten von wichtigen Akteur*innen in den Bereichen des Referats
  • Herbeiführen von für die Projekte notwendige Beschlüsse des zugehörigen AKs oder der VS; ggf. Vorbereitung der AK-Sitzungen
  • Aufklärung der Studierenden über die Arbeit der Verfassten Studierendenschaft
  • zweimal pro Semester Anwesenheit auf StuRa Sitzungen, um über die Arbeit des Referats und der zugeordneten Arbeitskreise zu berichten.
  • Referate sind in ihrer Arbeit an die Beschlüsse des Studierendenrates und der Arbeitskreise gebunden. Existiert kein entsprechender Beschluss, so führt das Referat diesen herbei. Der Studierendenrat oder die zugeordneten Arbeitskreise können mit einfacher Mehrheit ein Veto gegen Vorhaben von Referent:innen einlegen.
  • Referate können auch auf überregionaler Ebene aktiv werden (z. B. Landesstudierendenvertretung, fzs, studentischer Akkreditierungspool, Bundesfachschaftentagungen, in Zusammenarbeit mit anderen Studierendenschaften usw.)

Aufgaben des Referats für Öffentlichkeitsarbeit (2 Personen)

Das Referat ist dem AK Presse & Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet.

  • Das Referat informiert die Studierendenschaft über die Verfasste Studierendenschaft und die Arbeit ihrer Gremien und Organe sowie Vorgänge an und um die Universität Tübingen
  • es erstellt und distribuiert Informationsmaterial und nimmt an Veranstaltungen teil.
  • Das Referat organisiert die Social Media Auftritte des StuRas.
  • Unterstützung von Arbeitskreisen in der Kommunikation über ihre Arbeit

Aufgaben des Referats für Studium & Lehre (2 Personen)

Das Referat ist dem AK Studium und Lehre, dem AK QSM und dem AK Digitalisierung zugeordnet.

  • Das Referat für Studium & Lehre unterstützt die Fachschaftsbezirke und weitere Gruppen in der Verbesserung der Lehr- und Studiumsbedingungen. Es wirkt auf die Beteiligung der Fachschaftsbezirke hin. Es kann insbesondere anonymisiert Probleme weitergeben. Dabei sorgt das Referat auch für Austausch unter den Studierenden und vermittelt Ansprechpartner*innen für ggf. aufkommende Probleme.
  • Bei der Akkreditierung von Studiengängen unterstützt das Referat die involvierten Fachschaftsberzirke sowie die jeweiligen studentischen Gremienmitglieder. Es kann im Vorfeld von Akkreditierungen in einen Austausch mit den jeweiligen Fachschaftsbezirken treten und diese auf Wunsch unterstützen. Darüber hinaus kann das Referat Verbesserungsvorschläge zur Systemakkreditierung der Universität Tübingen erarbeiten.
  • Das Referat für Studium und Lehre koordiniert die Vergaberunde der Qualitätssicherungsmittel (QSM). Es unterstützt die Antragsteller*innen beim Einreichen der Anträge und ist zuständig für die Kommunikation zwischen Studierendenschaft und den in Dezernat VII für QSM zuständigen Universitätsangestellten. Dafür arbeitet es eng mit den Angestellten der Verfassten Studierendenschaft zusammen und unterstützt den AK QSM in seiner Arbeit.
  • Das Referat kann zu Prüfungsrecht, dem Prüfungsamt und der Prüfungsanmeldung bzw. alma arbeiten. Das Referat bearbeitet ein breites Feld an Studiengängen (neben den Science und Arts Studiengängen also auch Lehramtsstudiengänge, Staatsexamen usw.)

Aufgaben des Referats für Soziales und Gleichstellung (2 Personen)

Das Referat ist dem AK Soziales / Studierendenwerk / Semesterticket, AK Familienfreundliche Hochschule, AK Gleichstellung und AK Studieren mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit zugeordnet.

Das Referat kann Folgendes:

  • Unterstützung beim Aufbau von Strukturen mit dem Ziel Selbstorganisation sowie Sichtbarkeit von marginalisierten Gruppen zu fördern. Das Referat unterstützt dabei unter anderem Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit, LSBTIQ+-
  • Studierende, Internationale-Studierende, von Rassismus betroffene Studierende, Studierende mit Kind, pflegende Studierende und Studierende, die als erste Generation in ihrer Familie studieren. – Aufbau/Unterstützung von Angeboten für Hiwis, Unterstützung von Selbstorganisierungen der Gruppen
  • Veranstaltungen zum Themenbereich organisieren
  • Austausch/Zusammenarbeit mit Akteur*innen an anderen Hochschulen / in überregionalen Zusammenschlüssen
  • Aufbau einer Sozialberatung
  • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u. Ä.

Aufgaben des Referats für Umwelt und Politische Bildung (2 Personen)

Das Referat ist dem AK Umwelt, AK Ernst-&-Karola-Bloch-Woche und AK Politische Bildung zugeordnet.

Das Referat kann folgendes:

  • Kooperationen der Studierendenschaft mit Träger*innen von politischer und Umwelt-Bildung in der Region stärken
  • In enger Zusammenarbeit sind mit dem zuständigen AK regelmäßige Veranstaltungen im Bereich der Politischen Bildung und/oder zur Aufklärung über Umweltthemen zu planen.
  • Aufbau von Umweltprojekten der VS, Ansprechpartner für darin (ggf. bezahlt) Tätige
  • Hilfestellung bei Demonstrationen o.ä., an denen die VS beteiligt ist
  • In Zusammenarbeit mit dem Pressereferat: Verfassen von Vorschlägen für Pressemitteilungen zu aktuellen Ereignissen
  • Ausbau eines Veranstaltungsangebotes der VS
  • Unterstützung von Aktionsformen wie Protesten etc.
  • Pflege von Kontakten zu Träger*innen politischer Bildungsangebote
  • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u.Ä.

Exekutive

Vorsitzende (2 Personen)

  • Vertreten die Studierendenschaft gemeinschaftlich und gleichberechtigt gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität.
  • Vorsitz der Arbeitnehmer*innen der Studierendenschaft.
  • Führen des Rechtsverkehrs der Studierendenschaft.
  • Dabei Bindung an Weisungen des Studierendenrates.

Die Vorsitzenden erhalten eine Aufwandsentschädigung von 500 € pro Monat pro Person.

Finanzreferat (1 Person)

Das Finanzreferat ist verantwortlich für das Konto und die Finanzen der Studierendenschaft, Ansprechpartner bei offenen Fragen von Gremien, Arbeitskreisen und Fachschaften, sowie für die Koordination mit der Univerwaltung in Finanzfragen zuständig.

Das Finanzreferat legt dem Studierendenrat jährlich den Entwurf für den Haushaltsplan vor, der in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Finanzen und der Beauftragten für den Haushalt (BfdH) entworfen wird. Das Finanzreferat ist gemeinsam mit der BfdH für die Durchführung des Haushaltsplans, für die jährliche Rechnungslegung (§ 109 LHO) sowie für die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem Rechnungshof zuständig. Im Tagesgeschäft wird das Finanzreferat von unserem Büro unterstützt, das im Regelfall die Buchungen tätigt und arbeitet mit unserer Beauftragten für den Haushalt sowie dem Arbeitskreis Finanzen zusammen. Ungeklärte Fragen in Finanzangelegenheiten sollen mit anderen aktiven Basisdemokratisch im Arbeitskreis geklärt werden, der das Finanzreferat bei seinen Aufgaben unterstützt.

Das Finanzreferat erhält eine Aufwandsentschädigung von 500 € pro Monat.

Voraussetzungen

  • Immatrikulation an der Uni Tübingen
  • Erfahrung in der Hochschulpolitik
  • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
  • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
  • Ausreichend Zeit

Weitere Infos

Während der StuRa-Sitzung nach deiner Bewerbung wird es die freiwillige (!) Möglichkeit geben, dich zusätzlich mündlich vorzustellen und Fragen zu stellen / zu beantworten. Die Wahl erfolgt dann durch die StuRa-Mitglieder, vermutlich pandemiebedingt per Briefwahl. Bitte beachte auch die Regelungen in unserer Geschäftsordnung.

Es kann auf die Aufwandsentschädigung verzichtet werden.

Die  Einführung einer Aufwandsentschädigung des Exekutivorgans beruht auf einem Antrag, welchem am 17. Dezember 2018 in der Sitzung des StuRa zugestimmt wurde. Hier der Beschluss in Antragsform:  Einführung einer Aufwandsentschädigung des Exekutivorgans (PDF)

Studierendenrat Tübingen