Autor-Titel

Author Archive by Geschäftsführender Ausschuss

Stellenausschreibung Exekutive (Finanzen & Vorsitzende)

Einführung einer Aufwandsentschädigung für das Exekutivorgans des Studierendenrats

Der Studierendenrat Tübingen hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Exekutive der Verfassten Studierendenschaft Tübingen ab Januar 2019 beschlossen. Die beiden Vorsitzenden sowie der*die Finanzreferent*in werden nun monatlich mit 200 € pro Person für ihre ehrenamtliche Arbeit entschädigt. Teil des Beschlusses war, die Ämter neu auszuschreiben.

Die Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft regelt dabei unter §14 Abs. 2 die Wahl der Exekutive, Abs. 3 regelt die Abwahl. Sollten keine neuen gültigen Bewerbungen eingehen, bleibt die Exekutive unverändert bestehen.

Während in den meisten anderen größeren Unis und Hochschulen in Baden-Württemberg schon länger Aufwandsentschädigungen an einige hochschulpolitisch aktive Mitglieder der Studierendenschaft gezahlt werden, war dies in Tübingen bisher nicht der Fall. Mit der Einführung einer der Aufwandsentschädigung möchte der StuRa die oftmals wenig spaßige Arbeit der drei Mitglieder der Exekutive nun auch finanziell honorieren. Besonders soll durch die finanzielle Entlohnung auch Studierenden mit geringerem Budget ermöglicht werden, das recht zeitintensiven Ämter der Vorsitzenden bzw. des Finanzreferats auszuüben.

Da es bei der Wahl der aktuellen Exekutive noch keine Aufwandsentschädigung gab, und sich deshalb womöglich Studierende, die sich ein Amt in der Verfassten Studierendenschaft wegen Nebenjobs o.ä. nicht leisten konnte, werden die beiden Ämter nun neu ausgeschrieben.

Aufgaben der Vorsitzenden:

  • Vertreten die Studierendenschaft gemeinschaftlich und gleichberechtigt gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität.
  • Sind die Vorgesetzte der Arbeitnehmer*innen der Studierendenschaft (gegenwärtig zwei).
  • Führen den Rechtsverkehr der Studierendenschaft.
  • Sind an Weisungen des Studierendenrates gebunden.

Aufgaben des*der Finanzreferent*in:

  • Führt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Büro aus.
  • Verwaltet das Konto der Verfassten Studierendenschaft.
  • Überprüft Ausgaben der Studierendenschaft.
  • Legt dem Studierendenrat den Entwurf für den Haushaltsplan vor.
  • Ist für die Durchführung des Haushaltsplans, für die jährliche Rechnungslegung sowie für die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem Rechnungshof verantwortlich.

Voraussetzungen

  • Immatrikulation an der Uni Tübingen
  • Erfahrungen in der Hochschulpolitik
  • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit 
  • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
  • Ausreichend Zeit

Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis zum 17. März!

Dein Studierendenrat Tübingen


Ansprechpartner ist der Geschäftsführende Ausschuss

Bewerbung an: ga[at]stura-tuebingen.de

Es kann auf die Aufwandsentschädigung verzichtet werden.

Die  Einführung einer Aufwandsentschädigung des Exekutivorgans beruht auf einem Antrag, welchem am 17. Dezember 2018 in der Sitzung des StuRa zugestimmt wurde. Hier der Beschluss in Antragsform:  Einführung einer Aufwandsentschädigung des Exekutivorgans (PDF)

Studentische Vollversammlung 14.11.2018

Am 14. November organisieren wir wieder eine studentische Vollversammlung. Sie findet um 18 Uhr im Kupferbau, Hörsaal 23 statt.

Vorläufige Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Wahl eines Präsidiums
  2. Was gibt es neues aus dem StuRa?
  3. Finanzbericht
  4. Wohnungsnot
    1. Vortrag Professor Dr. Stefan Huber über Mietrecht
  5. Beratung und Beschluss von Anträgen
    1. A-StudVV00114112018 Antrag-Kompetenzzentrum-Nachhaltige-Entwicklung-VVS
    2. A-StudVV00214112018 Antrag Wohnraum in Tübingen
    3. A-StudVV00314112018 Antrag für Studentisches Wohnen
  6. Sonstiges

Zum Tagesordnungspunkt Wohnungsnot:

Für den 14. November ruft der Freie Zusammenschluss von Student*innenschaften bundesweit zu Vollversammlungen über das Thema Wohnungsmangel auf. Wir wollen uns dem anschließen und Strategien zu einer nachhaltigen Wohnraumpolitik entwickeln, mit bereits bestehenden Projekten zusammenarbeiten und über Mieter*innenrechte informieren. Zu Beginn des Semester haben wir in einem kleineren Rahmen bereits das erste Mal als StuRa Notunterkünfte vermittelt – mit der Vollversammlung sollen noch weitere Schritte gegen Wohnungsnot hier in Tübingen eingeläutet werden.
Mehr Informationen u.a. unter https://lernfabriken-meutern.de sowie https://www.fzs.de

Zur studentischen Vollversammlung:

Laut der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft Tübingen, sollen mindestens ein Mal pro Semester Studentische Vollversammlungen organisiert werden. In Paragraf 5 der Satzung heißt es:
„Die Studentische Vollversammlung ist ein beratendes Gremium der Studierendenschaft. Sie dient der Information der Studierenden über die Arbeit der Organe der Studierendenschaft und trägt zur Meinungsbildung der Studierendenschaft hinsichtlich der Aufgaben nach § 3 bei. Darüber hinaus kann sie Empfehlungen an die Organe der Studierendenschaft geben.“

Diese Empfehlungen an den Studierendenrat können über Anträge, welche in der Vollversammlung besprochen werden müssen, herbeigeführt werden. Anträge stellen kann jede*r Studierende der Uni Tübingen, sie müssen bis drei Werktage vor der Vollversammlung uns eingegangen sein. Schick ihn einfach per Mail an: tn@fghen-ghrovatra.qr
Anträge, die bei der Studentischen Vollversammlung abgestimmt werden, werden wir ab Freitag hier veröffentlichen.

Zur Facebook Veranstaltung

Finanzreferent*in gesucht!

Der Studierendenrat wählt in seiner nächsten beschlussfähigen Sitzung das Amt des Finanzreferats neu. Grund hierfür ist das Ausscheiden unserer alten Finanzreferentin aus der Studierendenschaft.

Jetzt bist du gefragt: Wir suchen motivierte Studis, die Lust haben, sich ehrenamtlich als Finanzreferent*in des Studierendenrats zu engagieren. Als Finanzreferent*in gehörst du der Exekutive des Studierendenrats an (an anderen Hochschulen auch als AStA bekannt). Die Aufgaben des Finanzreferats regelt unsere Organisationssatzung sowie die Finanz- und Haushaltsordnung. Zu beachten ist, dass die Amtszeit an die Legislatur des Studierendenrats gekoppelt ist, daher wird das Finanzreferat Mitte Oktober neu gewählt werden. Dadurch fallen manche Aufgaben (z.B. das Erstellen eines Haushaltsplanes) vorerst weg.
Im Fokus steht dagegen momentan die Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof, der die Verfasste Studierendenschaft Tübingen aktuell prüft. Keine Sorge, sowohl die Angestellten des Studierendenrats, als auch die Vorsitzenden und die ehemalige Finanzreferentin sind hierbei ebenfalls involviert und werden einen Großteil der Arbeit übernehmen.

Dazu kommen alltägliche Aufgaben, wie das Verwalten des Girokontos der Studierendenschaft, das Prüfen von Beschlüssen und Unterzeichnen von Rechnungen. Bei allen diesen Aufgaben arbeitet das Finanzreferat eng mit den beiden Vorstizenden, dem Büro, den Fachschaften sowie dem Studierendenrat zusammen.

Du hast Interesse? Dann melde dich möglichst bald unter tn@fghen-ghrovatra.qr

Die Neuwahl findet voraussichtlich am 20. August statt. Wenn du Fragen hast, sind wir jederzeit gerne für dich da!

 

Formelles:

Stellenausschreibung

Der Studierendenrat sucht Mitarbeiter*innen zur Büroverwaltung. Bewerbungsschluss ist 01.08.2017. Alle Infos sowie die komplette Anzeige findest Du hier als PDF oder unten im Klartext.

GESUCHT:
MITARBEITER*INNEN FÜR BÜROVERWALTUNG

Der Studierendenrat Tübingen sucht Mitarbeiter*innen für Büroverwaltung (bis zu 150%, auf mehrere Stellen teilbar) ab 01.09.2017.

Die Stelle:

  • Verwaltung des Büros des Studierendenrats (inkl. Beschaffungswesen)
  • Buchhaltung und Unterstützung der Haushaltsführung
  • Verwaltung der Kommunikation des Studierendenrats (E-Mail, Telefon etc.)
  • Vor- und Nachbereitung von Gremiensitzungen
  • Bereitstellung von Unterlagen, Archiv und Recherche
  • Organisatorische Unterstützung der Gremien
  • Betreuung der Homepage
  • Beratung von Studierenden 

Wir bieten:

  • 2 Jahre Befristung mit Möglichkeit auf Verlängerung
  • Vollzeit, Teilzeit, Gleitzeit, ggf. Homeoffice (ca. 5 Stunden pro Woche)
  • Junges, buntes und vielseitiges Arbeitsumfeld
  • Weiterbildungsmöglichkeiten 

Wir fordern:

  • Gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, E-Mail, Homepageverwaltung, ggf. Finanzverwaltung)
  • Freude am Umgang mit Zahlen
  • Stilsicheres Formulieren von Texten sowie gute Rechtschreibung
  • Offenes und freundliches Auftreten
  • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
  • Sehr gute Englischkenntnisse

Die Eingruppierung erfolgt gemäß TV-L.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (inkl. Bewerbungsschreiben, tab. Lebenslauf, Zeugnisse etc., bitte ohne Foto) bis 01.08.2017 in elektronischer Form (orjreohat@fghen-ghrovatra.qr) oder postalisch (Personalausschuss, Studierendenrat Universität Tübingen, Wilhelmstraße 30, 72074 Tübingen) an den Personalausschuss des Studierendenrats.

Wählen gehen! – Bekanntmachung der Wahlen.

Am Dienstag, 4. Juli und Mittwoch, 5. Juli 2017 finden die Wahlen zu den Organen der Verfassten Studierendenschaft (Studierendenrat, Fakultätsvertretungen) sowie zum Senat und den Fakultätsräten statt. Wir rufen alle Studierenden dazu auf, von ihrem Wahlrecht gebrauch zu machen.

Die Wahlen werden durch die Universität organisiert. Wer zur Wahl steht, wie die Wahl funktioniert, welche Fristen zu beachten sind und wie ihr per Briefwahl teilnehmen könnt, erfahrt ihr unter http://www.uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung-dezernate/i-forschung-strategie-und-recht/abteilung-2-universitaetsentwicklung-und-gremien/gremienwahlen-2017.html, beziehungsweise in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität.

Hier könnt ihr wählen:
Kupferbau: Evangelische, Katholische und Islamische Theologie, Jura, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geowissenschaften und Psychologie
Brechtbau: Alle Fächer der Philosophischen Fakultät
Mensa Morgenstelle: Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik, Biochemie, Pharmazie
Crona Klinik: Alle Medizin-Studiengänge

Briefwahl: formlos (mit Name, Matrikelnr. und Anschrift) und schriftlich bis zum 27. Juni beantragen: Gremienbetreuung und Wahlen, Alte Botanik, Wilhelmstraße 5m terzvra@irejnyghat.hav-ghrovatra.qr

Allgemeine Fragen zur Wahl beantwortet der Arbeitskreis Presse & Öffentlichkeitsarbeit.

*Ende der Abgabefrist für Belege aus 2014 bis 2016*

Der Studierendenrat hat in seiner Sitzung vom 16.01.2017 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Mittel aus den Haushalten 2014-2016 können noch bis zum 28.3.2017 verausgabt und beim Studierendenrat unter Angabe des Haushaltsjahres, aus dem die Mittel gebucht werden sollen, abgerufen werden. Die Buchung der Mittel beim Studierendenrat muss bis 31.3.2017 erfolgen.“

Wir bitte daher alle Antragsteller*innen sowie alle Fachschaften, welche noch nicht ihre Originalbelege für die getätigten Auslagen eingereicht haben, dies möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 28.3.2017, zu tun. **Belege aus 2016 und davor können ab dem 28.3. nicht mehr abgerechnet werden!**

Nochmal kurz zusammengefasst wie:
Wir benötigen die Originalbelege, einen Hinweis aus welchem Jahr gebucht werden soll, bei mehrtägigen Veranstaltungen Teilnehmer*innenlisten, einen Kontakt für Rückfragen und natürlich auf welches Konto überwiesen werden soll. Alles gebündelt werft ihr im Briefkasten des Clubhauses (linker Eingang) „z.Hd. AK Finanzen“ ein oder gebt sie während der Öffnungszeiten ab.

Bei Rückfragen könnt ihr euch gerne an die Finanzreferentin Christin wenden: finanzen[at]stura-tuebingen.de

Sollte unklar sein, ob ihr etwas abrechnen dürft oder nicht, wendet euch bitte ebenfalls an unsere Finanzreferentin.

Über 3000 Unterschriften für Lede Abal

Heute hat sich der AK Studiengebühren mit dem Landtagsabgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Daniel Lede Abal getroffen, um ihm die über 3000 Unterschriften Studierender gegen die geplanten Studiengebühren für internationale Studierende und Zweitstudium zu übergeben und sich über das Thema auszutauschen.
Wir danken für die interessante Diskussion!

Weiterlesen

Studierendenrat Tübingen