Online-Veranstaltung „Deine Rechte als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft“.

Die GEW/ver.di Hochschulgruppe veranstaltet am 29.07. um 18 Uhr eine Online-Veranstaltung mit dem Titel „Deine Rechte als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft“. Unser AK Soziales möchte sich diesem Thema in Zukunft auch wieder mehr widmen. Wenn du Interesse hast, daran mit zu arbeiten, melde dich gerne bei uns oder der GEW/ver.di Hochschulgruppe.

Deine Rechte als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft

Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind an der Universität heutzutage nicht mehr wegzudenken. Dabei zählen sie finanztechnisch noch nicht einmal als Personal, sondern sind Teil der Sachmittel. Auch einen Tarifvertrag für Hilfskräfte gibt es deutschlandweit nur in Berlin, in allen anderen Bundesländern gelten nur die gesetzlichen Mindeststandards.

Aber was genau ist dort eigentlich geregelt? Welche Tätigkeiten sind für Hilfskräfte überhaupt zulässig? Und: Haben sie Anspruch auf Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Müssen sie ihre Stunden nachholen, wenn sie krank waren?

Diese und andere Fragen sind Thema der Online-Veranstaltung Deine Rechte als Hilfskraft, zu der die gemeinsame Hochschulgruppe von ver.di und GEW an der Universität Tübingen am Mittwoch, den 29.07.2020 ab 18 Uhr zur Online-Veranstaltung einlädt.

Mit Marco Unger von der Landesfachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Baden-Württemberg haben die Gewerkschafter einen ausgewiesenen Kenner der Materie als Referenten gewonnen; im Anschluss an Ungers Vortrag besteht Gelegenheit zu Fragen und Diskussion.

Um den Link zu der Veranstaltung zu erhalten, melde dich bitte Mail oder über dieses Formular an:

Anmeldung

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Zur Facebook Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/2653225234947530/

Schluss mit Eberhard und Karl

StuRa fordert Umbenennung der Universität und kritische Reflexion des bisherigen Namens

„Wir wöllent ouch vnd gebieten ernstlichen denen von Tüwingen, das sie kein Juden […] in der Stat […] laussen wonhafft beliben“*

Freiheitsbrief des Grafen für seine Universität vom 9. Oct. 1477, in: Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen. Aus den Jahren 1476 bis 1550. Herausgegeben vom Akademischen Senat, 1877.

Dieser Satz aus dem Freiheitsbriefs Graf Eberhards für die Universität Tübingen vom 09.10.1477 ist zentral für die Entscheidung die der StuRa am Montag getroffen hat.
Nach zwei württembergischen Herrschern ist die Universität Tübingen benannt. Graf Eberhard im Bart (1445-1496), der Universitätsgründer, verband den Gründungsakt direkt mit der Enteignung und Vertreibung aller Jüd*innen aus seinem Herrschaftsgebiet. Schon zu seiner Zeit wurde er als außerordentlich Jüd*innen-feindlich wahrgenommen. 
Herzog Karl Eugen (1728-1793) ließ nicht nur aus Prunksucht seinen Namen in den Universitätsnamen einfügen und sich zum „Rector perpetuus“ (ewigen Rektor) ausrufen, er fiel auch durch die unrühmliche „Vermietung“ von Söldnertruppen an andere Staaten auf – Truppen, die er durch Zwang unter seinen eigenen Untertanen aushob. Er gilt als prägendes Beispiel für einen absolutistischen Herrscher.

Aus unserer Sicht ist keine der beiden Personen geeignet, einer Universität im 21. Jahrhundert den Namen zu stiften. Eberhards Antisemitismus, an sich menschenfeindlich genug, kann heute nicht ohne die Shoa, die NS Zeit und den anhaltenden Antisemitismus in unserer Gesellschaft betrachtet werden. Der absolutistische und menschenverachtende Monarch Karl Eugen ist unterdessen ebenso keine Bezugsperson für eine Universität in einem republikanischen Rechtsstaat.

Wir fordern deshalb: 

  1. Der Senat der Uni muss unverzüglich beschließen, die Namen fallen zu lassen, dazu gehören auch das Motto und das Logo der Universität, beides Symbole Eberhards.
  2. Eine historisch-kritische Auseinandersetzung mit beiden Namensgebern muss endlich angestoßen werden.
  3. Die Universität soll einen gemeinsamen Prozess zur Wahl eines neuen Namens beginnen, einschließlich der Möglichkeit, nur „Universität Tübingen“ zu heißen.

Studierende in der Krise nicht alleine lassen!

Corona hin, Corona her – es brodelt bereits seit Langem an den Universitäten und Hochschulen dieses Landes. Der Bologna-Prozess hat Universitäten zu Lernfabriken werden lassen. Erwachsene Menschen, die angeblich zu selbstständig denkenden Menschen erzogen werden sollen, werden behandelt wie Schulkinder. Die Anwesenheit wird überprüft und gleichzeitig ein beständiger Leistungsdruck aufgebaut. Ob man das Studium vollständig (Master) abschließen kann, ist auch nicht mehr garantiert. Gleichzeitig ging diese Entwicklung mit einem großen Sparprogramm in der Lehre einher. Wer heutzutage an einem gut ausgestatteten Lehrstuhl und einer guten Fakultät lernen will, muss mit dem Sponsoring von Großunternehmen leben. 

Auf dieses System treffen nun eine Pandemie und eine Krise, welche wir in Deutschland noch nicht erlebt haben. Abstand halten und Social Distancing sind zurecht die Mittel, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Gleichzeitig sind die Universitäten nicht dazu ausgestattet, um digitale Lehre anzubieten. Zudem haben nicht alle Studierenden die Ausstattung (Internet, Computer, technische Hilfsmittel), um an dieser Lehre teilzunehmen. 

Seit Monaten warten Studierende nun auf finanzielle Unterstützung. Die Bundesbildungsministerin, Anja Karliczek, macht jedoch lediglich ein Konjunkturprogramm für den KfW-Kredit. Wer wegen Corona den Job verloren hat und in finanzielle Not geraten ist, soll sich nun also über mehrere Tausend Euro verschulden. Und auch die als „schon sehr großzügig“ angekündigten 100 Millionen Zuschuss, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sind eine Farce. Maximal 500€ dürfen Studierende auf dem Konto haben, um hier Geld zu beantragen. Viele können mit 500€ nicht einmal ihre Miete in Tübingen bezahlen.

Und was macht Frau Bauer, die Landeswissenschaftsministern? Studierende aus Nicht-EU Staaten und Zweitstudierende müssen, auch wenn sie ihren Job verloren haben weiterhin Studiengebühren zahlen, sonst droht die Exmatrikulation. Schluss mit den diskriminierenden Gebühren!

Wir brauchen direkte und schnelle Hilfen, damit für viele die Corona Krise nicht das Ende der akademischen Ausbildung bedeutet!

Zur Facebook-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/255349408892744/

Bitte tragt während der Kundgebung einen Mund-Nasen-Schutz und haltet ausreichend Abstand!

Forderungen Semesterticket 2020

StuRa fordert Erstattungsoptionen

Der StuRa hat auf Antrag des AK Soziales/StuWe/Semesterticket am 27.05. per Umlaufverfahren eine Position zum Semesterticket 2020 beschlossen und an den Naldo Aufsichtsrat geschrieben, der am 28.05. getagt hat.

Die wichtigsten Punkte:

  • Erstattungsoption für das Sommer-Semesterticket von min. 2/3 des Preises aus Landesmitteln (ähnlich der Regelung der Schüler*innenmonatskarten).
  • Erweiterte Gültigkeit des Sommer-Semestertickets auf Ende Oktober.

Der ganze Beschluss:

Da das Sommersemester an der Universität Tübingen durch Beschluss des Senats vom 14.05. bis auf einige Ausnahmen komplett digital fortgeführt wird, sollte es für Studierende, die sich ein Semesterticket gekauft haben, die Möglichkeit geben ihr Semesterticket zurückzugeben und einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
Mittlerweile sind 1/3 des Semesters vergangen, die Höhe der Rückerstattung sollte damit bei etwa 2/3 des Kaufpreises liegen. Der Studierendenrat sieht bei dieser Kostenübernahme das Land in der Pflicht. Der öffentliche Nahverkehr darf durch die Corona Pandemie nicht noch mehr geschwächt werden. Für die Abwicklung ist hingegen der Naldo Verkehrsverbund ein geeigneter Partner.

Darüber hinaus fordert der Studierendenrat, dass die Gültigkeitsdauer des Sommersemestertickets, aufgrund der Bibliotheksschließungen und des verschobenen Vorlesungsbeginns im Wintersemester, für alle Studierende auf den Oktober 2020 erweitert wird. Trotz des verschobenen Vorlesungsbeginn ist es dennoch sinnvoll, wenn das Wintersemesterticket ebenfalls im gesamten Oktober gültig ist.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Studierende in eine finanzielle Notlage geraten. Insbesondere der Bund, aber auch das Land sind daher in der Pflicht, sich um diese Situation zu kümmern. Noch Ende März gingen viele Hochschulen davon aus, spätestens Mitte des Semesters wieder in die Präsenzlehre zu gehen. Viele Studierende haben sich deshalb bereits zu Beginn des Sommersemesters ein Semesterticket gekauft. Nachdem nun auch weiterhin (fast) alles digital stattfindet, lohnte sich dieser Kauf für viele nicht, mehr noch, stellt eine nennenswerte finanzielle Belastung für sie dar.
Es ist wichtig, dass Studierende durch diesen Fehlkauf nicht das Interesse am öffentlichen Nahverkehr verlieren.

Da die Bibliotheken einige Wochen geschlossen waren, bzw. manche Fachbibliotheken weiterhin bis auf eingeschränkten Ausleihbetrieb geschlossen sind, müssen einige Studierende das Abgabedatum ihrer Abschlussarbeit verlängern. Wenn Studierende deshalb auch im Oktober noch in Tübingen an ihrer Abschlussarbeit schreiben und danach Tübingen verlassen, wäre es hilfreich, wenn das Sommersemesterticket auch im Oktober noch gültig wäre. Damit würde sich die Gültigkeitsdauer des Sommersemestertickets ungefähr um die Dauer der Bibliotheksschließung verlängern. Statt umständlichen Nachweisen, scheint uns eine pauschale Verlängerung des Sommersemestertickets hier sinnvoll. 

Offener Brief: Soziale Notlage gemeinsam bewältigen

Studieren in Zeiten von Corona – soziale Notlage gemeinsam bewältigen

Heute hat die Verfasste Studierendenschaft Tübingen zusammen mit 77 anderen Studierendenorganisationen einen gemeinsamen offenen Brief an die Bundesregierung, die Regierungschef*innen der Länder und die demokratischen Fraktionen des deutschen Bundestags veröffentlicht.
Darunter sind der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), der Bund Ausländischer Studierender (BAS), zehn landesweite Studierendenvertretungen, die Bundesebenen von Linksjugend[solid‘], Juso-Hochschulgruppen und Campusgrün, 27 Studierendenvertretungen, sowie 28 lokale Studierendengruppierungen.
Den vollständigen Brief findet ihr unten als pdf.

Die zentrale Forderung des Briefes:
Die Bereitstellung von mindestens 900 Millionen Euro durch Bund und Länder als Direktzuschuss für Studierende in Not.

Dazu aus dem Brief:
Wir fordern daher ein Bund-Länder-Programm zur Aufstockung der Zuschüsse an die Studierendenwerke auf mindestens 900 Millionen Euro. Für eine bedarfsgerechte nachhaltige Finanzierung der Studierenden in der Krise ist jedoch mehr als diese knappe Milliarde Euro nötig. Die Mittel müssen allen Studierenden zugänglich sein und abseits der Bedürftigkeit an keine weiteren Bedingungen geknüpft werden.

Wir wenden uns damit gegen die völlig unzureichenden Maßnahmen, die bisher von Ländern und vor allem dem Bund ergriffen worden sind.
Insbesondere der „zinsfreie“ KfW Kredit ist fast schon eine Frechheit: zinsfrei ist lediglich die Auszahlungsphase bis April 2021, das entspricht etwa 150€ Erleichterung. In den Jahren danach müssen Studierende nicht nur den Kredit zurückzahlen, sondern zusätzlich eine enorme Zinslast schultern. Von „Zinsfreiheit“ zu sprechen ist schlicht eine Lüge.

Dazu kommt, dass viele Studierende den Kredit gar nicht beantragen können: ab dem 10. Semester gibt’s nichts mehr. Wer erfolgreich beantragt kann von 650€ in vielen Fällen trotzdem nicht den Lebensunterhalt bestreiten und zwar nicht nur, wenn er*sie in der Tübingen Altstadt wohnt.

Wie soll das finanziert werden?

900 Millionen Euro sind in 2019 in den BAföG Töpfen übrig geblieben. Geld, das sowieso für Studierende bestimmt war und das vielfach, wegen realitätsferner Bedingungen, nicht abgerufen werden konnte.

Nachfolgend findet ihr die komplette Erstunterstützer*innen-Liste

Bundesstudierendenvertretungen

Landesstudierendenvertretungen

Hochschulpolitische Gruppen – bundesweit

Bundesfachschaftentagungen

Studierendenvertretungen der Hochschulen

  • AStA der CAU zu Kiel
  • AStA der FH Aachen
  • AStA der RWTH Aachen
  • AStA der Europa-Universität Viadrina
  • AStA der FH Bielefeld – Hochschulpolitisches Referat
  • AStA der Frankfurt University of Applied Sciences
  • AStA der Goethe-Universität Frankfurt
  • AStA der Hochschule für Gesundheit Bochum
  • AStA der Medizinische Hochschule Brandenburg 
  • AStA der TU Dortmund
  • AStA der TU Kaiserslautern – Referat für Politische Arbeit
  • AStA der Universität Bonn
  • AStA der Universität Mainz
  • AStA der Universität Münster
  • AStA der Universität Potsdam
  • AStA der Universität Trier
  • AStA der Universität zu Köln
  • AStA der Deutschen Sporthochschule Köln
  • FSR-ASW TH Köln – Fachschaftsrat Angewandte Sozialwissenschaften
  • FsVK TH Köln – FachschaftsVertreter*innenKonferenz
  • Studierendenvertretung FAU Erlangen-Nürnberg
  • Studierendenvertretung Hochschule München
  • StuPa der Europa-Universität Viadrina
  • StuRa TU Chemnitz
  • StuRa TU Dresden
  • StuRa Zwickau
  • Verfasste Studierendenschaft der Universität Tübingen

hochschulpolitische Gruppen – lokal 

  • Campusgrün Bayern
  • GEW Studis Brandenburg
  • Grüne Jugend Brandenburg
  • Jusos sowie Juso-Hochschulgruppen Rheinland-Pfalz
  • Linksjugend [’solid] Brandenburg
  • Bunte Liste Sporthochschule Köln
  • DGB Hochschulgruppe Potsdam
  • DIE LINKE.SDS Potsdam
  • Die Linke.SDS TU Dresden
  • Die LISTE FAU Erlangen-Nürnberg
  • campus:grün köln
  • campus:grün Sporthochschule Köln
  • Campusgrün Mainz
  • Grüne Hochschulgruppe Bonn
  • Grüne Hochschulgruppe Potsdam 
  • Grüne Hochschulgruppe Tübingen
  • Juso-Hochschulgruppe Bonn
  • Juso-Hochschulgruppe Kaiserslautern
  • Juso-Hochschulgruppe Kiel
  • Juso-Hochschulgruppe Universität Köln
  • Juso-Hochschulgruppe Technische Hochschule Köln
  • Jusos sowie Juso-Hochschulgruppe Mainz
  • Jusos sowie Juso-Hochschulgruppe Trier
  • Links-Grüne Fraktion Europa Universität Viadrina
  • SDS TU Dresden
  • Studiengangssprecher B.A. Sport, Erlebnis und Bewegung 3J Sporthochschule Köln 
  • Studiengangssprecher Lehramt Staatsexamen Sporthochschule Köln
  • unter_bau Hochschulgewerkschaft

Stellungnahme Diskriminierung im StuRa

Folgende Stellungnahme hat der AK Gleichstellung am 14.05.2020 beschlossen. Ihr findet sie unten als pdf Download.

Keine Diskriminierung im Studierendenrat!

Stellungnahme des AK Gleichstellung


Nach der letzten Sitzung des Studierendenrats vom 4. Mai 2020 möchte der AK Gleichstellung des Studierendenrats dazu Stellung beziehen. 

Nachdem Mitglieder der LHG und der Juso HSG sich sexistisch und respektlos gegenüber dem GA und auch LGBTQ+[1] verhalten haben, sieht es der AK als unumgänglich, sich zu äußern.
Die Mitglieder des StuRA haben sich im Chat der digitalen Sitzung über Gendergerechte Sprache lustig gemacht und mansplaining zum Thema Gendern betrieben. Sätze wie „Du weißt aber schon woher das Wort Mitglied kommt“ und „Stu*Ra“ sind nur Beispiele. 

Wir fordern deswegen eine öffentliche Entschuldigung von LHG und Juso HSG.

Eine Entschuldigung bei Einzelpersonen war zwar angemessen, reicht jedoch unseres Erachtens nach nicht aus. Von strukturell sexistischem Verhalten sind nicht nur Individuen, sondern Gruppen betroffen, weshalb eine Entschuldigung allgemein sein muss.

Das Problem des strukturellen Sexismus, sehen wir allerdings nicht nur in diesen Gruppen, sondern in allen Mitgliedsgruppen des StuRa. Wir rufen deswegen auch die anderen gewählten Gruppen zu einer Stellungnahme zu dem Vorfall und Thema auf.
Verhalten, wie in der letzten StuRa-Sitzung, als Humor bzw. Sarkasmus abzutun halten wir für falsch. Es führt zu einer Verharmlosung der Unterdrückung von Gesellschaftsgruppen. Es ist keine Entschuldigung, eine Äußerung als Sarkasmus oder als Witz zu bezeichnen. 

Respektvolles Verhalten muss eine Selbstverständlichkeit sein und darf nie vom Kontext abhängig werden. Es sollte nicht Aufgabe der Betroffenen sein, wertschätzendes und angemessenes Verhalten immer wieder einfordern zu müssen. 

Schon länger wird die Debattenkultur im StuRa als nicht angemessen empfunden und bildet einen unsicheren Raum für viele Studierende, besonders, wenn sie nicht als Mann, genauer gesagt als weißer cis-Mann[2] gelesen werden. 
Beiträge von gelesenen Frauen werden übergangen und nicht beachtet, Mitglieder werden generell unterbrochen und es hat sich eine von Männern dominierte Gesprächskultur etabliert. Wir sehen das als strukturelles und systematisches Problem, das sich durch alle Gruppen des StuRa zieht. 

Wir als AK verurteilen solches Verhalten und fordern, dass die Mitglieder aller Gruppen im StuRa aufmerksam zuhören, alle zu Wort kommen lassen und respektvoll miteinander umgehen, unabhängig von Geschlechtsidentität, Sexualität, Herkunft und Hintergrund. Der StuRa muss ein sicherer Raum für ALLE sein, damit auch die Interessen aller Studierenden gut vertreten werden können. 

Verfasste Studierendenschaften, Universitäten und die Rechtsordnungen, welche sie begrenzen, sind weiterhin nach männlichen Vorstellungen geprägte Räume. Sie inklusiver für alle Menschen zu gestalten, ist eine andauernde Aufgabe für alle. 

Es ist überfällig, dass alle Hochschulgruppen sich dieser Gegebenheiten bewusstwerden, sich Gedanken zu ihren eigenen Strukturen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Vertreter*innen machen und aktiv an sich selber arbeiten.

Der AK Gleichstellung ist ein offener Arbeitskreis des Studierendenrats, der im Rahmen seines Mandats Themen der Gleichstellung, Abbau von Benachteiligungen und die Förderung von Vielfalt in und an der Universität behandelt. Insbesondere soll der Arbeitskreis einen offenen Diskurs über Gleichstellungsthemen ermöglichen.

Kontakt: nxtyrvpufgryyhat@yvfgf.fghen-ghrovatra.qr


[1] LGBTQ (= Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer Questioning, wobei das „+“ die einfasst, die auch Teil der Queer Community sind. Dieser Begriff ist der oft verwendete Begriff).
[2] Cis bezieht sich auf Menschen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei ihrer Geburt zugewiesen wurde.


Prüfungen Sommer 2020

Präsenzprüfungen im SoSe 2020

Während der Senat der Uni Tübingen am 14.05. entschieden hat, dass mit Ausnahme von Laborpraktika dieses Semester keinerlei Präsenzlehre stattfindet, werden viele Prüfungen weiterhin analog stattfinden.
Dazu hat die Studierendenabteilung in Rücksprache mit uns eine Verfahrensregelung ausgegeben, die wir sehr begrüßen. Das komplette Dokument findet ihr unten zum Download.


Das Wichtigste:

  • Euer Prüfungsanspruch bleibt unbeschadet.
  • Prüfungen finden nur analog statt, wenn sie nicht verschoben werden können oder nicht digital stattfinden können.
  • In den Prüfungsräumen wird immer 2m Abstand zwischen allen Personen eingehalten, die Plätze werden regelmäßig desinfiziert.
  • Den Teilnehmer*innen werden Hygienetücher zur Verfügung gestellt.
  • Immunsupprimierte und anders besonderem Risiko ausgesetzte Studierende können verlangen, dass ihnen ein besonders sicheres Umfeld ermöglicht wird.
  • Rücktritte sind überall bis unmittelbar vor der Prüfung möglich. Bitte überlegt euch genau, ob ihr an der Prüfung teilnehmen könnt. Aus einer Nichtteilnahme entsteht euch KEIN Nachteil, auch nicht, wenn ihr dadurch normalerweise Fristen verpassen würdet (das ist durch die „Corona-Satzung“ ausgeschlossen).

Zum selber durchlesen:

Für Rückfragen wie immer:
pbeban@fghen-ghrovatra.qr oder direkt an das Studierendensekretariat bzw. eure Studiengangsberater*innen wenden.

Forderungskatalog Lehramtsstaatsexamen

LAK verabschiedet Forderungen zu Staatsexamen im Lehramt

Die Landesastenkonferenz hat in ihrer Sitzung am 03. Mai 2020 einen Forderungskatalog zur Durchführung der Saatsexamina im Lehramt verabschiedet, auch die Tübinger Delegation hat dafür gestimmt.
Wir möchten uns damit für einen möglichst geregelten Ablauf der Staatsexamina und einen guten Übergang der Student*innen von der Uni ins Referendariat einsetzen.
Den ganzen Katalog findet ihr unten zum Herunterladen.

Zentrale Forderungen:

Die Landesstudierendenvertretung fordert, dass..

  • alle Studierenden mit Kind, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden, einen Anspruch auf Notbetreuung erhalten!
  • die Studierenden die Festlegung des Prüfungstermins mitbestimmen können!
  • eine neutrale Person als Vorsitzende an den mündlichen und praktischen Prüfungen teilnimmt, ohne dadurch die Terminfindung zu verzögern!
  • das Kultusministerium die Hochrechnung der bisherigen Noten den Studierenden als Option freistellt!
  • die Frist für die wissenschaftlichen Arbeiten flexibel und in Abhängigkeit vom Zugang zu Bibliotheken und Laboren gehandhabt wird!

Aus der Pressemitteilung der Landesastenkonferenz dazu:

Als wäre das [die Belastung durch Bibliotheksschließungen, Verdienstausfälle etc.] noch nicht genug, hat die Informationspolitik des Kultusministeriums (KM) große Verunsicherung und Sorge unter den Examenskandidat*innen ausgelöst. Am 24. wurde den meisten Studierenden (einigen sogar noch später) mitgeteilt, dass sie sich bis 30.4. entscheiden sollen, ob sie ihre Prüfung im Sommersemester (11.5.-31.7.) absolvieren oder den Herbsttermin in Anspruch nehmen wollen. Da das KM aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und Anfragen offenbar einsehen musste, dass diese Frist zu kurzfristig war, wurde sie letztlich auf den 6.5. verschoben.
Die Vorgaben des KM zielen darauf ab, den Interessen aller Studierenden gerecht zu werden, und wir erkennen darin eine studierendenfreundliche und wohlgesonnene Intention. Ein Teil der Studierenden möchte möglichst früh, ein anderer Teil möglichst spät oder erst im Herbst geprüft werden. Hieraus resultiert der lange Prüfungszeitraum und die Möglichkeit, die mündliche Prüfung auf den Herbsttermin zu verschieben. Auch die Notwendigkeit einer*s vom KM gestellten Vorsitzenden wird zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung innerhalb der Hochschulen ausgesetzt.

PM LAK 04.05.2020

Den kompletten Forderungskatalog:

Anwesenheitspflicht + Corona

Anwesenheitspflicht in Online-Veranstaltungen?

Wie hält man Anwesenheitspflicht ein, wenn die Verbindung dauernd abbricht, die Mitbewohner*innen auch alle im WLAN hängen, oder der eigene Laptop das Videokonferenzprogramm gar nicht unterstützt?

Diese Frage haben wir uns und der Unileitung auch gestellt. Unsere Position ist: Anwesenheit in Online Veranstaltungen und in diesem außergewöhnlichen Semester generell darf nicht relevant für das Bestehen eines Kurses sein. Deshalb haben wir eine generelle Regelung zur Aussetzung gefordert.
Nach anfänglichen Zusagen hat die Unileitung in einem Treffen am 30.04. allerdings behauptet, das sei aus juristischen Gründen nicht möglich, man können ja auch nicht alles gleich regeln, etc.
Auf unsere Einwände, dass man ja durchaus auch leicht verschiedene Regeln festlegen könne, solange eben klar ist, was für welche Veranstaltung gilt und man sich auf diese Regel verlassen kann, wurde weiter abgeblockt.

Was gilt jetzt?

Die Unileitung ist der Ansicht, dass auch unter der jetzt geltenden „Corona Satzung“ (unsere Kritik dazu hier) ausgeschlossen sei, dass jemand, der*die aus durch die außergewöhnliche Situation verursachten Gründen nicht anwesend sein kann, deshalb keinen Sitzschein bekommt. In diesem Fall sprecht zunächst mit eurer*m Dozent*in. Falls diese*r sich uneinsichtig zeigt, könnt ihr euch an uns, eure*n Studiendekan*in, oder die Prorektorin für Studium und Lehre Karin Amos wenden (unter xneva.nzbf@irejnyghat.hav-ghrovatra.qr). Auch bei allen andern Problemen könnt ihr diesen Weg gehen.

Das gilt übrigens auch, wenn in eurem Kurs eine Alternative zur Anwesenheitspflicht gilt und diese in keinem Verhältnis zum normalen Arbeitsaufwand steht.

Wir rufen dazu auf, dass ihr bei jeglichen Problemen eine Mail an Frau Amos schreibt, am besten mit uns im CC, da die Unileitung der Meinung ist, solange sich nicht genügend Menschen beschwert hätten, gäbe es keinen Handlungsbedarf.

Weiterhin gilt, dass ihr euch immer an eure Fachschaft oder uns wenden könnt (pbeban@fghen-ghrovatra.qr).

Studierendenrat Tübingen